AGB UND IMPRESSUM

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Rolle von Piste To Powder

Piste To Powder, im Folgenden „PTP“, ist eine Plattform zur Vermittlung von selbständig tätigen, staatlich geprüften UIAGM/IFMGA Berg- und Skiführern.

PTP erbringt selbst keine Bergführer- oder Guidingleistungen. Die Tätigkeit von PTP beschränkt sich auf die Vermittlung eines geeigneten Bergführers sowie die damit verbundene Buchungs- und administrative Abwicklung.

Im Rahmen einer Buchung entstehen zwei voneinander getrennte Vertragsverhältnisse:

  1. ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und PTP über die Vermittlung eines Bergführers und
  2. ein Vertrag über die Guidingleistung zwischen dem Kunden und dem jeweils vermittelten Bergführer.

Der Bergführer erbringt seine Guidingleistung selbständig, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko. PTP wird nicht Vertragspartei des Vertrags über die Guidingleistung.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

Eine möglichst frühzeitige Anfrage wird empfohlen, um die Verfügbarkeit eines geeigneten Bergführers sicherzustellen. Kurzfristige Anfragen sind grundsätzlich möglich, eine erfolgreiche Vermittlung kann jedoch nicht garantiert werden.

Eine Anfrage kann insbesondere über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere von PTP angebotene Kommunikationswege erfolgen.

PTP leitet die Anfrage an einen oder mehrere geeignete und verfügbare Bergführer weiter. Der jeweilige Bergführer entscheidet selbständig, ob er die angefragte Guidingleistung übernimmt.

Der Vertrag über die Guidingleistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Bergführer zustande, sobald dieser die Buchung angenommen hat und die Annahme dem Kunden direkt oder durch PTP mitgeteilt wurde.

PTP kann die Kommunikation zwischen Kunde und Bergführer sowie die administrative Abwicklung der Buchung übernehmen. Dadurch wird PTP nicht zum Anbieter oder Veranstalter der Guidingleistung.

3. Preise und Leistungen

Das Honorar für die Guidingleistung wird vom jeweiligen Bergführer selbständig festgelegt. PTP kann die vom Bergführer bekannt gegebenen Preise im Rahmen der Vermittlung gegenüber Kunden darstellen und kommunizieren.

PTP gibt dem Bergführer kein verbindliches Honorar für seine Guidingleistung vor.

Der bei der Buchung angegebene Gesamtpreis beinhaltet, sofern nicht anders ausgewiesen:

  • das vom jeweiligen Bergführer festgelegte Honorar für die Guidingleistung und
  • die Vermittlungs- bzw. Servicegebühr von PTP

Gruppenpreise gelten ausschließlich bei Erreichen der jeweils angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Preise und Sonderangebote gelten nur für den jeweils angegebenen Leistungsumfang und Zeitraum.

Nicht ausdrücklich inkludierte Nebenkosten, insbesondere Liftkarten, Transfers, Taxi, Verpflegung, Unterkunft, Hüttenübernachtungen oder sonstige externe Leistungen, sind vom Kunden selbst zu tragen, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.

4. Zahlungsbedingungen

Zur Bestätigung einer Buchung ist grundsätzlich eine Anzahlung erforderlich. Diese deckt insbesondere die Vermittlungs- bzw. Serviceleistung von PTP ab und kann über die angebotenen Zahlungsmethoden bezahlt werden.

Das Bergführerhonorar ist, sofern bei der Buchung nichts anderes angegeben wird, spätestens am ersten Guidingtag direkt an den Bergführer zu bezahlen.

Der Bergführer rechnet seine Guidingleistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit dem Kunden ab.

Sollte PTP in einzelnen Fällen Zahlungen entgegennehmen, die wirtschaftlich dem Bergführer zustehen, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der Zahlungsabwicklung für den jeweiligen Bergführer. Dadurch wird PTP nicht zum Anbieter der Guidingleistung.

5. Selbständigkeit und Verantwortungsbereich des Bergführers

Die konkrete Planung, Organisation und Durchführung der Guidingleistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Bergführer.

Der Bergführer entscheidet insbesondere eigenverantwortlich über:

  • Touren- und Routenwahl,
  • Treffpunkt und zeitlichen Ablauf,
  • Wetter-, Schnee- und Lawinenverhältnisse,
  • Eignung, Können und körperliche Voraussetzungen der Teilnehmer,
  • erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und Ausrüstung,
  • Änderungen des geplanten Programms sowie
  • Abbruch oder Nichtdurchführung einer Tour aus Sicherheitsgründen.

PTP erteilt dem Bergführer hinsichtlich der Durchführung der Guidingleistung keine fachlichen Weisungen und übt keine Kontrolle über dessen konkrete Touren- oder Sicherheitsentscheidungen aus.

Der Bergführer unterliegt gegenüber PTP keinem laufenden Berichterstattungswesen hinsichtlich der Durchführung seiner Guidingleistungen.

Der Bergführer ist grundsätzlich berechtigt, sich durch einen entsprechend befugten und qualifizierten Bergführer vertreten zu lassen.

6. Voraussetzungen und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, PTP und dem Bergführer alle für die Vermittlung und sichere Durchführung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Dies betrifft insbesondere das skifahrerische bzw. alpine Können, Erfahrung im freien Gelände, körperliche Voraussetzungen, relevante gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen, Alter und Anzahl der Teilnehmer sowie besondere Anforderungen.

Der Bergführer ist berechtigt, die geplante Tour anzupassen oder einzelne Teilnehmer von bestimmten Aktivitäten auszuschließen, wenn deren Können, Kondition, Ausrüstung oder Verhalten nach seiner fachlichen Einschätzung eine sichere Durchführung nicht zulässt.

Den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Bergführers ist Folge zu leisten.

7. Programmänderung, Abbruch und Absage aus Sicherheitsgründen

Über Änderungen, Einschränkungen, Abbruch oder Absage einer Guidingleistung aufgrund von Wetter-, Schnee-, Lawinen-, Sicherheits- oder sonstigen alpinen Verhältnissen entscheidet ausschließlich der jeweilige Bergführer.

PTP nimmt keine eigenständige Beurteilung der alpinen Verhältnisse oder der Durchführbarkeit einer Tour vor.

Ist eine ursprünglich geplante Tour nicht sinnvoll oder sicher durchführbar, kann der Bergführer das Programm ändern und eine geeignete Alternative anbieten.

Muss eine Guidingleistung aufgrund mangelnder körperlicher Voraussetzungen, unzureichenden Könnens, ungeeigneter Ausrüstung oder auf Wunsch eines Kunden vorzeitig beendet oder wesentlich geändert werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Bergführerhonorars. Zusätzliche Kosten trägt der Kunde.

Bei wetter-, schnee- oder sicherheitsbedingten Änderungen einer Tour besteht kein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Route, Abfahrt oder eines bestimmten Tourenziels.

8. Open Groups und Mindestteilnehmerzahl

Für ausdrücklich als „Open Group“ oder Gruppenangebot angebotene Leistungen kann eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen werden.

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann PTP die Vermittlung für den betreffenden Guidingtag nicht durchführen bzw. die Gruppenvermittlung absagen.

PTP kann in diesem Fall nach Möglichkeit eine alternative Lösung anbieten, insbesondere:

  • die Zusammenlegung kompatibler Leistungsstufen,
  • die Vermittlung eines privaten Guidings gegen entsprechenden Aufpreis oder
  • eine anteilige Rückerstattung für nicht zustande gekommene Guidingtage.

Werden kompatible Leistungsstufen zusammengelegt, beispielsweise Level 2 und Level 3, kann dies zu entsprechenden Anpassungen des Fahrniveaus innerhalb der Gruppe führen.

Wird ein Guidingtag dagegen aufgrund von Wetter-, Schnee-, Lawinen- oder Sicherheitsverhältnissen nicht durchgeführt, liegt diese Entscheidung beim jeweiligen Bergführer und nicht bei PTP.

Bei mehrtägigen Open-Group-Paketen werden bereits absolvierte Guidingtage bei einer teilweisen Rückerstattung auf Basis des regulären, nicht rabattierten Tagespreises berechnet, sofern dies bei der Buchung entsprechend ausgewiesen wurde.

9. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann eine bestätigte Buchung jederzeit stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei PTP oder beim jeweiligen Bergführer.

PTP ist berechtigt, Stornierungen im Rahmen der Vermittlungs- und Buchungsabwicklung an den jeweiligen Bergführer weiterzuleiten.

9.1 Tagestouren und Einzelbuchungen

  • Mehr als 48 Stunden vor dem Termin:
    100 % Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Anzahlung, mindestens EUR 50.
  • 48 Stunden oder weniger vor dem Termin:
    voller vereinbarter Betrag zahlungspflichtig, keine Rückerstattung.

Eine Rückerstattung erfolgt nicht, wenn weniger Teilnehmer erscheinen als gebucht. Die Teilnehmerzahl kann bei Einzelbuchungen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin angepasst werden, soweit dadurch keine abweichende Preisvereinbarung erforderlich wird.

9.2 Guiding-Pakete und Wochenprogramme

  • Bis 14 Tage vor Beginn: 100 % Rückerstattung abzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr, mindestens EUR 50.
  • 14 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % Rückerstattung.
  • Weniger als 7 Tage vor Beginn: voller vereinbarter Betrag zahlungspflichtig.

9.3 Hütten- und Skitourenpakete

  • Mehr als 30 Tage vor Beginn: 100 % Rückerstattung abzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr, mindestens EUR 50.
  • 14 bis 30 Tage vor Beginn: 50 % Rückerstattung.
  • Weniger als 14 Tage vor Beginn: voller vereinbarter Betrag zahlungspflichtig.

Soweit Stornokosten das Bergführerhonorar betreffen, gelten diese Bedingungen als Bestandteil des zwischen Kunde und Bergführer abgeschlossenen Vertrags über die Guidingleistung und werden dem Kunden im Rahmen der Vermittlung durch PTP bekannt gegeben.

10. Verhinderung des Bergführers und Ersatzführer

Kann der gebuchte Bergführer die vereinbarte Guidingleistung nicht durchführen, kann ein entsprechend befugter und qualifizierter Ersatzbergführer eingesetzt werden.

Der Bergführer kann selbst einen geeigneten Ersatzführer organisieren. PTP kann bei der Suche und Vermittlung eines Ersatzführers unterstützen.

Kann kein geeigneter Ersatzführer gefunden werden und wird die gebuchte Guidingleistung deshalb nicht erbracht, werden für die nicht erbrachte Leistung bereits geleistete Zahlungen entsprechend ihrer jeweiligen vertraglichen Zuordnung rückerstattet.

11. Alpine Risiken und Eigenverantwortung

Off-Piste-Skifahren, Skitouren und sonstige bergsportliche Aktivitäten sind auch bei professioneller Führung mit besonderen alpinen Risiken verbunden.

Dazu zählen insbesondere Lawinen, Wetterumschwünge, wechselnde Schnee- und Geländeverhältnisse, Absturzgefahr, Gletscherspalten, Steinschlag und andere objektive und subjektive alpine Gefahren.

Eine vollständige Ausschaltung dieser Risiken ist auch bei sorgfältiger Planung und professioneller Führung nicht möglich.

Der Kunde ist verpflichtet, den Bergführer über seine Fähigkeiten und alle für die Durchführung relevanten Umstände wahrheitsgemäß zu informieren und dessen sicherheitsrelevanten Anweisungen zu befolgen.

Ein bestimmtes Tourenziel, eine bestimmte Route, Schneebeschaffenheit, Anzahl an Abfahrten oder ein bestimmter sportlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

12. Versicherung

Jeder Kunde ist selbst dafür verantwortlich, über einen für die gebuchte Aktivität ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.

Empfohlen wird insbesondere eine Versicherung, die Bergsport sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten, medizinische Versorgung, Evakuierung und gegebenenfalls Rücktransport umfasst.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ebenfalls empfohlen.

Kosten aufgrund fehlender oder unzureichender Versicherungsdeckung trägt der Kunde selbst.

13. Haftung

PTP haftet für Schäden aus der eigenen Vermittlungs- und Buchungstätigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für die Planung, Organisation und Durchführung der Guidingleistung sowie die dabei getroffenen fachlichen und sicherheitsrelevanten Entscheidungen ist der selbständig tätige Bergführer verantwortlich.

PTP haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Handlungen oder Unterlassungen des selbständig tätigen Bergführers im Zusammenhang mit der Durchführung der Guidingleistung. Dies betrifft insbesondere Touren- und Routenwahl sowie die Beurteilung von Wetter-, Schnee-, Lawinen- und sonstigen alpinen Verhältnissen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

14. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Kunden erkennbar abgebildet sind, werden von PTP für Werbe- und Marketingzwecke nur verwendet, soweit hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von PTP im Rahmen der Vermittlung und Buchungsabwicklung entsprechend der jeweils geltenden Datenschutzerklärung verarbeitet.

Die für die Durchführung einer Buchung erforderlichen personenbezogenen Daten können an den jeweils vermittelten Bergführer weitergegeben werden.

Der Bergführer verarbeitet die ihm zur Durchführung seines Vertrags mit dem Kunden übermittelten Daten im Rahmen seiner eigenen gesetzlichen Verpflichtungen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis zwischen Piste To Powder und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit von Piste To Powder ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Piste To Powder in Österreich zuständig.

Eine Zuständigkeit ausländischer Gerichte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

Für Verbraucher bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstands- und Verbraucherschutzbestimmungen unberührt.

Für den zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Bergführer abgeschlossenen Vertrag über die Guidingleistung gelten die zwischen diesen Vertragsparteien vereinbarten bzw. die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

Impressum

Informationspflichten gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG), § 63 Gewerbeordnung (GewO) sowie Offenlegungspflicht gemäß § 25 Mediengesetz

Diensteanbieter und Medieninhaber

Piste to Powder
Mag. Florian Kraler
Gilmstraße 12
6700 Bludenz
Österreich

Telefon: +43 664 1746282
E-Mail: info@pistetopowder.com
Website: www.pistetopowder.com

Rechtsform: Einzelunternehmen
UID-Nummer: ATU68431226
GISA-Zahl: 30169999

Die Gewerbeinformationen können über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) unter www.gisa.gv.at/abfrage abgerufen werden.

Gewerbeberechtigung

Gewerbe: Reisebüro
Gewerbebehörde / Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Mitgliedschaft: Wirtschaftskammer Vorarlberg, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Reisebüros
Staat der Gewerbeberechtigung: Österreich

Unternehmensgegenstand: Vermittlung von Reise- und touristischen Leistungen, insbesondere Vermittlung selbständiger, befugter Berg- und Skiführer sowie damit zusammenhängender Leistungen im Rahmen der bestehenden Gewerbeberechtigung.

Rolle als Vermittler

Soweit bei einem Angebot oder im Rahmen des Buchungsvorgangs nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, tritt Piste to Powder ausschließlich als Vermittler der angebotenen Berg- und Skiführerleistungen auf.

Der Vertrag über die eigentliche Führungsleistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweils vermittelten selbständigen Berg- bzw. Skiführer zustande. Der vermittelte Berg- bzw. Skiführer erbringt die Führungsleistung selbständig, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener fachlicher Verantwortung.

Piste to Powder ist in diesen Fällen nicht Veranstalter und nicht Erbringer der vermittelten Führungsleistung. Die Einzelheiten der Vermittlung, des Vertragsabschlusses und der jeweiligen Verantwortlichkeiten ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Informationen im jeweiligen Angebot bzw. Buchungsvorgang.

Berufsrechtliche Vorschriften

Auf die Tätigkeit sind insbesondere folgende Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung anwendbar:

  • Gewerbeordnung 1994, insbesondere die Bestimmungen über Reisebüros
  • Reisebüro-Verordnung
  • Pauschalreisegesetz, soweit im Einzelfall anwendbar
  • Pauschalreiseverordnung, soweit im Einzelfall anwendbar

Die für Reisebüros maßgeblichen Rechtsvorschriften sind über den Fachverband der Reisebüros abrufbar: www.reisebueros.at/rechtsvorschriften

Mitgliedschaften

  • Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe Reisebüros
  • Verband der Österreichischen Berg- und Skiführer

Bankverbindung

Sparkasse Innsbruck
Sparkassenplatz 1
6020 Innsbruck
Österreich

IBAN: AT44 2050 3033 0159 7179
BIC: SPIHAT22XXX

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Urheberrecht

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Datenschutz

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